Einwilligung Multimedia

Einwilligung in die Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen zu Zwecken der Öffentlichkeits- und Vereinsarbeit der SUSSS e. V., 71093 Weil im Schönbuch.

Hiermit erteile ich die Einwilligung, dass die SUSSS e. V. Foto- und Videoaufnahmen der Veranstaltung sowie den Vor- und Nachnamen des Kurs-/Eventteilnehmers für vereinsbezogene Zwecke in Urkunden, Zeitungsartikeln, sowie auf den Internet- (www.susss.de), Facebook- und Instagram-Seiten des Vereins veröffentlichen darf.

Nach §22 KUG (Kunsturhebergesetz) ist eine Veröffentlichung grundsätzlich nur zulässig, wenn zuvor die Einwilligung der Abgebildeten eingeholt wurde. Allerdings ist nach §23 KUG eine Einwilligung nicht erforderlich, wenn die abgebildeten Personen nicht den Motivschwerpunkt bilden, oder sie "Personen der Zeitgeschichte" bzw. Teil einer Versammlung/ Veranstaltung sind. Mir ist bekannt, dass ich diese Einwilligungserklärung jeder Zeit mit Wirkung für die Zukunft beim Vorstand unter vorstand(at)susss.de widerrufen kann. Der Widerruf eines Erziehungsberechtigten genügt, auch wenn beide Eltern anfangs zugestimmt haben. Der Widerruf bewirkt, dass veröffentlichte Fotos/ Videos aus den Internetauftritten des Vereins entfernt werden und keine weiteren Fotos/Videos eingestellt werden. Bei Veröffentlichungen von Gruppenfotos/-videos führt der spätere Widerruf einer einzelnen Person grundsätzlich nicht dazu, dass das Bild/Video entfernt werden muss.

Wir weisen darauf hin, dass die SUSSS e. V. ausschließlich für den Inhalt ihrer eigenen Internetauftritte und Publikationen verantwortlich ist und dass Veröffentlichungen im Internet weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung durch Dritte kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Daher ergibt sich kein Haftungsanspruch gegenüber der SUSSS e. V.

Bei Teilnehmern <16 Jahre gehen wir davon aus, dass hierzu vom alleinig erziehungsberechtigten Elternteil eingewilligt wird oder – im Falle von zwei Erziehungsberechtigten – von einem Elternteil eingewilligt wird und die/der andere ebenfalls informiert und damit einverstanden ist.

 

Stand 04.11.2019