Schutzkonzept der SUSSS

Warum gibt es ein Schutzkonzept in der SUSSS?

Gewalt in jeglicher Form bis hin zu sexuellem Missbrauch sind gesellschaftliche Realität und überall anzutreffen – leider auch im Sport. Die SUSSS positioniert sich klar gegen ein solches Verhalten.

Wir wollen eine „Kultur des Hinsehens“ und des „Achtgebens“ leben. Das bedeutet für uns, dass wir respektvoll und achtsam mit den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen umgehen. Wir wollen, dass alle Kinder und Jugendlichen in der SUSSS sicher sowie mit Spaß und Hingabe bei unseren Angeboten im Schnee und darüber hinaus teilnehmen können. Mit unserem Schutzkonzept zeigen wir, dass in unserem Verein kein Raum für Missbrauch besteht.

Was tun wir

Ehrenkodex

Jeder Übungsleiter, der für die SUSSS tätig ist, erhält und unterzeichnet vor Beginn seiner Tätigkeit den Ehrenkodex des DOSB. Dieser beinhaltet ethische Grundsätze und Leitlinien für den Umgang miteinander. Der Ehrenkodex soll zudem dazu anregen, eigenes Verhalten zu hinterfragen und mit Offenheit eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema anzustreben.

Erweitertes Führungszeugnis und Selbstverpflichtungserklärung

Wir stellen mit der regelmäßigen Einsichtnahme in das Erweiterte Führungszeugnis sicher, dass keine Person, die aufgrund einer Straftat gemäß §72a SGB VIII verurteilt (siehe auch Anhang 1 und 2) wurde, in der SUSSS tätig ist. Die Einsichtnahme erfolgt alle fünf Jahre. Zusätzlich unterzeichnet jeder Übungsleiter unsere Selbstverpflichtungserklärung und ist damit verpflichtet, Änderungen im Erweiterten Führungszeugnis unaufgefordert mitzuteilen.

Ansprechpersonen / Schutzbeauftragte

Unsere zwei Ansprechpersonen, auch Schutzbeauftrage genannt, sind vom Vereinsvorstand (Ausschuss) ernannt. Die Schutzbeauftragten bestehen aus einer weiblichen und männlichen Person und sind vertrauensvolle und verlässliche Ansprechpersonen für alle Kinder, Jugendliche, Eltern und Übungsleiter. Zudem stimmen sie ihr Handeln mit dem Vereinsvorsitzenden und der Skischulleitung ab.

Bei Bedarf werden die Schutzbeauftragten professionelle, fachliche Unterstützung und Hilfe hinzuziehen. Im Falle einer Beschwerde oder eines Verdachts werden gezielt Schritte zur Intervention zusammen mit dem Vereinsvorsitzenden und der Skischulleitung eingeleitet. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.

Vereinsinterne Qualifikation

Im Vordergrund der regelmäßigen vereinsinternen Qualifikation unserer Übungsleiter im Rahmen der Übungsleitersitzung steht die Sensibilisierung und Vermittlung von grundlegendem Wissen zum Thema. Die Qualifikation wird beispielsweise über eine kommunale Präventionsstelle, die über speziell qualifizierte Referenten verfügen, alle zwei Jahre angeboten. So können auch vereinsspezifische Themen mit Hilfe einer externen Fachkraft bearbeitet und abgestimmt werden.

 

Anhang 1 (öffnet in neuem Fenster)
Anhang 2 (öffnet in neuem Fenster)

Ansprechpartner

Thomas Burghardt

Schutzbeauftragter

Kristina Schmid

Schutzbeauftragte